RoHS - Richtlinie
Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Deutschland in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinen 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte („WEEE-Richtline“) 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtline“).
Vom 1. Juli 2006 dürfen neue elektrische und elektronische Geräte nur noch minimale Mengen an:
Cd Kadmium <= 100 ppm,
Hg Quecksilber <= 1.000 ppm,
CrVI sechswertiges Chrom <= 1.000 ppm,
PBB polybromierte Biphenyle <= 1.000 ppm,
PBDE polybromierte Diphenylether <= 1.000 ppm
enthalten. (Das Quecksilber in Leuchtstoffröhren ist von dieser Regelung ausgenommen.)
MEGAMAN® verwendet festes Amalgam [32 KB]
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