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RoHS - Richtlinie

Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Deutschland in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinen 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte („WEEE-Richtline“) 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtline“).

Vom 1. Juli 2006 dürfen neue elektrische und elektronische Geräte nur noch minimale Mengen an:

Cd Kadmium <= 100 ppm,
Hg
Quecksilber <= 1.000 ppm,
CrVI sechswertiges Chrom <= 1.000 ppm,
PBB polybromierte Biphenyle <= 1.000 ppm,
PBDE polybromierte Diphenylether <= 1.000 ppm

enthalten. (Das Quecksilber in Leuchtstoffröhren ist von dieser Regelung ausgenommen.)

MEGAMAN® verwendet festes Amalgam [32 KB] .

 

  • Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen, wie von EG-Richtlinien gefordert.
  • Die Vorgabe von Spezifikationen nach RoHS für Bauteile, sowie die Erstellung und Überwachung von Datenmaterial hierüber, die durch eigene Überprüfungen noch verifiziert werden.
  • Die Durchführung von Eingangsinspektionen beim Wareneingang von Bauteilen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der RoHS-Richtlinie sicherzustellen.
  • Die Durchführung abschließender Inspektionen, bevor Produkte an Kunden geliefert werden, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der RoHS-Richtlinie sicherzustellen.
  • Die Durchführung von Seminaren und Trainingsmaßnahmen, um Sicherzustellen, daß die eigenen Mitarbeiter, sowie Vorlieferanten die Notwendigkeit der Gesetzgebung verstehen und einhalten.
  • Frühzeitige Umstellung des Sortiments, sowie der Lagerbestände auf RoHS-konforme Produkte.

 

MEGAMAN® hat dem Schutz einer sauberen und umweltfreundlichen Umwelt schon immer eine hohe Bedeutung eingeräumt und forscht auch zukünftig an weiteren Verbesserungen und Lösungen, um das Ziel zu erreichen:

die umweltfreundlichste EnergieSparLampe der Welt herzustellen.

 

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